Herzlich willkommen
bei der Steuerberatung und Wirtschaftsberatung Norbert Kipp in Borken.
Nehmen Sie sich doch einen Moment Zeit und informieren Sie sich über unser Leistungsportfolio und unsere Grundsätze. Wir begleiten unsere Mandanten partnerschaftlich beim Werdegang ihres Unternehmens und unterstützen mit dem persönlichen Einsatz unseres Teams Ihren wirtschaftlichen Erfolg.
Unsere Beratungsleistung verbindet die Bereiche Steuern, Betriebswirtschaft und Wirtschaftsberatung.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an.
Wir helfen Ihnen jederzeit gerne weiter.
Ihr Norbert Kipp & Team
News
-
In Nordrhein-Westfalen dürfen nach aktueller Rechtslage keine Abschleppkosten berechnet werden
In Nordrhein-Westfalen dürfen nach aktueller Rechtslage keine Abschleppkosten berechnet werden
Die Erhebung von Kosten für Abschleppmaßnahmen ist nach der aktuellen Rechtslage in Nordrhein-Westfalen seit 2024 rechtswidrig, weil die Landesregierung eine neue Gebührenverordnung zu früh erlassen hat, bevor der Landtag erst vier Monate später den Weg dafür freigemacht hat. Das hat[…]
Source: Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin
Created on: Apr 15, 2026 | 16:20 pm
Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin | Apr 15, 2026 | 16:20 pm -
Wiesbadener Wasserverbrauchsteuer rechtswidrig
Wiesbadener Wasserverbrauchsteuer rechtswidrig
Der für das Kommunalaufsichtsrecht auf dem Gebiet des Abgabenrechts zuständige 5. Senat des VGH Hessen hat entschieden, dass die durch die Landeshauptstadt Wiesbaden zum 1. Januar 2024 eingeführte Wasserverbrauchsteuer rechtswidrig ist (Az. 5 A 1027/25).
Source: Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin
Created on: Apr 15, 2026 | 16:10 pm
Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin | Apr 15, 2026 | 16:10 pm -
Tarifbegünstigung bei sukzessiver Abgabe von Versicherungsbeständen
Tarifbegünstigung bei sukzessiver Abgabe von Versicherungsbeständen
Die sukzessive Abgabe von Versicherungsbeständen gegen Ausgleichszahlung unterliegt der Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 1 EStG und i. V. m. § 24 Nr. 1 Buchst. c EStG. Dies hat das FG Münster entschieden[…]
Source: Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin
Created on: Apr 15, 2026 | 15:42 pm
Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin | Apr 15, 2026 | 15:42 pm -
§ 175b AO erfasst auch Rechtsanwendungsfehler
§ 175b AO erfasst auch Rechtsanwendungsfehler
Das Finanzamt darf übermittelte Daten auch dann im Rahmen einer Bescheidänderung nach § 175b AO berücksichtigen, wenn die unzutreffende Berücksichtigung im Ausgangsbescheid auf einem Rechtsanwendungsfehler des zuständigen Sachbearbeiters beruht. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 4 K 64/23 E).
Source: Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin
Created on: Apr 15, 2026 | 15:40 pm
Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin | Apr 15, 2026 | 15:40 pm -
Rechtsanwalt darf bei einer Vermögensauskunft Angaben zu Mandantenforderungen nicht verweigern
Rechtsanwalt darf bei einer Vermögensauskunft Angaben zu Mandantenforderungen nicht verweigern
Im Rahmen einer Vermögensauskunft muss ein Rechtsanwalt auch die Namen und Anschriften seiner Mandanten angeben, gegen die er Honorarforderungen hat. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 14 V 232/26 AO).
Source: Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin
Created on: Apr 15, 2026 | 15:39 pm
Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin | Apr 15, 2026 | 15:39 pm -
Mitglieder- und Fachanwaltsstatistik zum 01.01.2026
Mitglieder- und Fachanwaltsstatistik zum 01.01.2026
Die Statistik der BRAK zeigt einen anhaltenden Aufwärtstrend beim Anteil der Frauen, der Syndizi und der Berufsausübungsgesellschaften. Zudem gibt es eine leichte Zunahme der Gesamtmitgliederzahl und erneut einen leichten Rückgang bei Einzelzulassungen.
Source: Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin
Created on: Apr 15, 2026 | 14:41 pm
Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin | Apr 15, 2026 | 14:41 pm -
Anwendung der Erhöhung des steuerfreien Mindestbetrags für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nummer 12 Satz 2 EStG, R 3.12 Absatz 3 und Absatz 5 LStR) ab 1. Januar 2026
Anwendung der Erhöhung des steuerfreien Mindestbetrags für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nummer 12 Satz 2 EStG, R 3.12 Absatz 3 und Absatz 5 LStR) ab 1. Januar 2026
Das BMF gibt bekannt, dass die erhöhten steuerfreien Mindestbeträge für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen bereits rückwirkend ab 1. Januar 2026 angewendet werden können (Az. IV C 5 - S 2337/00030/002/005).
Source: Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin
Created on: Apr 15, 2026 | 14:24 pm
Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin | Apr 15, 2026 | 14:24 pm
Butenwall 78, Postfach 1510
46325 Borken
Telefon:
+49 (0) 2861 92445 0
Telefax:
+49 (0) 2861 92445 79
Email:





